01
Jun
08

Vorsicht bei einer doppelten Schriftformklausel

Das Bundesarbeitsgericht musste sich wieder mit der AGB-Kontrolle einer doppelten Schriftformklausel befassen.

Dreh- und Angelpunkt ist jeweils der § 307 Absatz 1 Satz 1 des BGB:

„(1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.“

Der Prüfung unterliegen bekanntermassen auch Arbeitsvertragsklauseln, wenn sie vom Arbeitgeber vorformuliert Verwendung finden.

Bei der Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer auch die Bestimmung im § 305b BGB zu beachten, wonach individuelle Vertragsabreden Vorrang genießen:

„§ 305b Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“

Das Bundesarbeitsgericht hatte nun einen Formulararbeitsvertrag zur Prüfung vorliegen, der ein doppeltes Schriftformerfordernis enthielt, wonach einerseits Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrages der Schriftform bedurften, andererseits auch der Verzicht hierauf seinerseits der Schriftform bedurfte.

Der Sachverhalt, der der Entscheidung zugrunde lag, war folgender:

Herr A arbeitete für die Firma B – und zwar vom Mai 2002 bis zu, 31.März 2006. Dort war er als Büroleiter in China eingesetzt, mit Wohnsitz in China.

Zunächst erstattete die Firma B ihm und seinen anderen Kollegen, die dort für die Firma B tätig waren, die Kosten für die Miete. Ab August 2005 wollte die B dem Herrn A, der mittlerweile gekündigt war, die Miete nicht mehr ersetzen.

Die Begründung hierfür war, dass die Übernahme des Mietzinses nicht im Arbeitsvertrag stehe. Eine Änderung des Arbeitsvertrages könne nicht vorliegen, da für die Wirksamkeit der Änderung gleichfalls die Schriftform vereinbart worden sei.

Wenn man jetzt daran denkt, dass bei der mündlichen Vereinbarung über die Mietzahlung gleichzeitig einvernehmlich auf das Schriftformerfordernis wirksam verzichtet worden sei, so hielt die B eben das doppelte Schriftformerfordernis, wonach auch dieser Verzicht schriftlich zu erfolgen habe, entgegen.

Das Bundesarbeitsgericht ist dieser Auffassung nun entgegengetreten und hat diese Klausel mit dem doppelten Schriftformerfordernis als unwirksam angesehen.

Das Gericht berief sich hierbei im Wesentlichen darauf, dass die Schriftformklausel so zu weit gefasst war. Der Neunte Senat sieht im § 305b BGB eine Schutzvorschrift für den Arbeitnehmer. Wenn aber das Schriftformerfordernis so weit gefasst ist, hat der Arbeitnehmer bei mündlichen individuellen Abreden den Eindruck, dass diese wegen der Rechtsfolge des § 125 Satz 2 BGB unwirksam seien:

„§ 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
1Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. 2Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“

Dies widerspricht aber der gesetzlichen Systematik des AGB-Rechts.

Im Ergebnis hatte daher Herr A einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Miete aufgrund betrieblicher Übung.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Mai 2008 – 9 AZR 382/07 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2007 – 9 Sa 143/07 -


Eine Antwort schreiben




Rechtsanwalt und Mediator Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei bei der Hedinger Kirche Josefinenstraße 11/1 72488 Sigmaringen Tel.: 07571/52227 FAX: 07571/50285 Zweigstelle Biere August-Bebel-Straße 26a 39221 Biere Tel.: 039297/23370 Fax.: 039297/23371
XING

a

RSS Die Kanzlei bei der Hedinger Kirche

  • Schiller250 November 10, 2009
    Schiller der Unvermeidliche: Am heutigen Tage feiern  wir bekanntermaßen den 250. Geburtstag unseres Schillers. Zum 200. Todestag habe ich im „Gothic Magazine“ einen Beitrag über Schillers Schädel veröffentlicht. Zum Geburtstag nun habe ich ein Zitat gefunden, das dem Familienrechtler schmecken mag: So sagt Elisabeth in der „Maria Stuart […]
    rhgsig
  • Problemfeld Schule November 10, 2009
    ich habe bereits hier darauf hingewiesen, dass sich die hiesige Tageszeitung dem Thema „Mobbing an Schulen“ gewidmet hatte. Nun bin ich auf einen Artikel im Hamburger Abendblatt aufmerksam geworden. Demzufolge wird derzeit in Schleswig-Holstein eine breit angelegte Aktion zu diesem Thema gestartet. Bis zum übernächsten Jahr soll das ehrgeizige Zi […]
    rhgsig
  • Mobbing in der Schule November 9, 2009
    Die Schwäbische Zeitung hat sich dieses Themas angenommen und Lehrerinnen und Lehrer aus der Region hierzu befragt. Die Antworten hat das Blatt hier veröffentlicht. Das Ergebnis zeigt, dass in den kleineren Schulen dieses Problem wenig bis gar nicht auftritt. In den größeren Schulen wird versucht, mit intensiven Gesprächen der Problematik Herr zu werden. All […]
    rhgsig
  • Update: Flyer zu Scheidungsfolgenvereinbarungen Oktober 29, 2009
    rhgsig
  • Erben und vererben Oktober 28, 2009
    Der Bayerische Rundfunk hat hierzu einen Schwerpunkt gesetzt. Hier kann man sich den Überblick auf hierzu auf den Seiten des Senders verschaffen. Die bereits gelaufenen Sendungen waren sehr interessant. Wie es bei dem BR üblich ist, wird dieser Schwerpunkt auch im Internet begleitet. Die Auftaktsendung: Erbfall – Stresstest für die Familienbande gibt e […]
    rhgsig
  • Vorträge jetzt auch in Sigmaringen Oktober 28, 2009
    rhgsig

 

Juni 2008
M D M D F S S
« Mai    
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30