17
Jul
07

Bundesgerichtshof: Ebay haftet mit Einschränkungen für das Angebot jugendgefährdender Medien

drei – zwei – eins – meins….

auf ebay wird allerhand verkauft. Darunter fanden sich – zumindest in der Vergangenheit – gelegentlich auch jugendgefährdende Schriften.

Im streitbefangenen Zeitraum von Juli 2001 bis Mai 2002 waren auf dieses Plattform indizierte jugendgefährdende Medien angeboten worden.

Das Modell „ebay“ funktioniert bekanntlich so, dass ebay die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellt, die Anbieter dort ihre Waren einstellen und zum Verkauf anbieten können.

Die fraglichen Medien waren daher von Dritten dort eingestellt worden.

Geklagt hatte ein Interessenverband des Video- und Medienfachhandels. Dieser sah in den Angeboten ein wettbewerbswidiges Verhalten der Anbieterin von ebay.de

Das Landgericht Potsdam und das OLG Brandenburg haben die Klage auf Unterlassung abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision des Interessenverbandes hatte Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat wie bereits im Verfahren wegen gefälschter ROLEX-Uhren ( Urteil vom 19.4.2007 – I ZR 35/04) herausgestellt, dass das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivileg für Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch betrifft.

Während die ROLEX-Entscheidung das Markenrecht betrifft, befinden wir uns hier allerdings im Wettbewerbsrecht.

Denn das Wettbewerbsrecht schützt die Interessen der jugendlichen Verbraucher. Diese sind aber besonders schutzwürdig. Daher hat auch das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien diesen besonderen Schutz im Auge. Verstöße hiergegen sind wettbewerbwidrig.

Der BGH hat hierzu festgestellt, dass die im Markenrecht entwickelten Grundsätze auch im Wettbewerbsrecht Geltung haben. Demnach kommt eine Haftung von ebay wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten in Betracht. Das gilt auch dann, wenn die Beklagte nicht selbst als Anbieterin aufgetreten ist sondern nur die Plattform hierfür bereitgestellt hatte.

Der Bundesgerichtshof hat darauf abgestellt, dass die Beklagte die ernsthafte und naheliegende Gefahr geschaffen hat.

Die Gefahr dafür, dass die Internetplattform von Verkäufern zum Vertrieb indizierter jugendgefährdender Schriften genutzt wird, reicht demnach bereits dafür aus, bei Verstößen in die Haftung genommen zu werden.

Der BGH hat hierzu weitreichende Forderungen aufgestellt. .

So reicht es nicht nur aus, wenn nach Kenntniserlangung von einem konkreten Verstoß dieses unverzüglich gesperrt wird. Vielmehr trifft den Betreiber der Plattform demnach auch die Pflicht, auch Vorsorge dafür zu treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen komme.

Sie müsse deshalb verhindern, dass die ihr konkret benannten jugendgefährdenden Medien von anderen Verkäufern erneut auf ihrer Plattform angeboten würden.

Den Begriff der Gleichartigkeit hat der BGH nun weit gefasst: hierunter fallen auch solche Angebote, bei denen derselbe Versteigerer nach Kategorie und Medium entsprechende indizierte Werke anbietet. Daher sind nach Kenntniserlangung eines Verstoßes auch etwaige weitere in diesem Zusammenhang zu prüfen. Der BGH hat hier eine weitreichende Prüfpflicht der Betreiberin angenommen.

Dennoch hat der BGH Augenmaß bewahrt. So dürfen die Prüfungspflichten nicht das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen. Ähnliches hatte das Gericht bereits in der oben genannten ROLEX-Entscheidung ausgeführt.

Darüber hinaus darf es keine grundsätzliche Sperrung geben, da das jugendschützende Verbot selbst eine durch den Jugendschutz vorgegebene Schranke hat. Soweit also ein wirksames System eingerichtet ist, das zuverlässig das Alter des Auktionspartners prüft, muss hierdurch sichergestellt sein, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt. In diesem Falle entfällt die Pflicht zur Sperrung des Angebotes.

Da es noch an für eine abschließende Beurteilung erforderlichen Feststellungen fehlt, hat der Bundesgerichtshof die Sache an das Oberlandesgericht Brandenburg zurückverwiesen. In der erneuten Verhandlung wird insbesondere zu klären sein, was im vorliegenden Fall gleichartige Angebote sind, auf die sich die Prüfungspflicht der Beklagten beschränkt, und welche Filterprogramme oder sonstigen technischen Möglichkeiten der Beklagten zur Verfügung stehen, um jugendgefährdende Medienangebote zu identifizieren.

Urteil vom 12. Juli 2007 – I ZR 18/04 – Jugendgefährdende Medien bei eBay

LG Potsdam – Urteil vom. 10. Oktober 2002 – 51 O 12/02 ./. OLG Brandenburg – Urteil vom 16. Dezember 2003 – 6 U 161/02


0 Antworten zu “Bundesgerichtshof: Ebay haftet mit Einschränkungen für das Angebot jugendgefährdender Medien”



  1. No Comments Yet

Einen Kommentar schreiben




Rechtsanwalt und Mediator Roland Hoheisel-Gruler

Kanzlei bei der Hedinger Kirche Josefinenstraße 11/1 72488 Sigmaringen Tel.: 07571/52227 FAX: 07571/50285 Zweigstelle Biere August-Bebel-Straße 26a 39221 Biere Tel.: 039297/23370 Fax.: 039297/23371
XING

a

RSS Die Kanzlei bei der Hedinger Kirche

  • Gerichtsnahe Mediation Juli 1, 2009
    Ab heute wird im Amts- und Landgericht Bückeburg mediiert. Das ist der Pressemittelung des Gerichts, die hier zu finden ist, zu entnehmen. Als Mediatoren sind speziell ausgebildete Richter tätig. Die Kosten dieser Art der Mediation sind Kosten des Verfahrens, das heisst, dass keine zusätzlichen Gerichtskosten anfallen.
    rhgsig
  • Patientenverfügung auch in Gebärdensprache Juni 30, 2009
    Die Ärztezeitung weist in ihrer online-Ausgabe hier auf eine Meldung aus Bielefeld hin, wonach es jetzt auch möglich sei, dass Gehörlose ihren eindeutigen Willen in Gebärdensprache im Hinblick auf eine Patientenverfügung äußern können. Aufgrund der jetzt geschaffenen gesezlichen Regelung kommt es auf die genaue persönliche Willensäußerung an. Das in ielefeld […]
    rhgsig
  • Paulus Juni 29, 2009
    Zum Ende des Paulusjahres konnte der Vatikan mit einer Sensation aufwarten: Die sterblichen Überreste des Apostels Paulus sind aller Voraussicht nach in der Kathedrale St. Paul vor den Mauern entdeckt worden. Ein sehr schöner Beitrag  zum Apostel Paulus und seine Bedeutung zeigte das ZDF, das dankenswerterweise diesen Beitrag zur Nachschau hier ins Netz gest […]
    rhgsig
  • Neues Mediations-Blog Juni 29, 2009
    Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen Steven Green aus Massachusets. Er hat ein neues blog angelegt, das unter dem Titel “Familiy Law Practice” hier aufzufinden ist. Der Untertitel macht es deutlich: Es geht hier um “Collaboration and Mediation”  – also Zusammenwirken und Mediation. Die ersten blog-posts sind recht vielversprec […]
    rhgsig
  • Achtung Rechtschreibfelerer Juni 29, 2009
    Das muss man beachten, wenn einem via twitter folgender Artikel empfohlen wird: Effective Mediation Tecniques For Everyone Wenn man anfängt zu lesen, wird schnell eines klar: hier geht es gar nicht um Mediation oder um Techniken der Mediation, die für jedermann anwendbar sind: Es geht nämlich um Seele und Körper, Physis und Psyche und folgerichtig daher um M […]
    rhgsig
  • Die Handball-Profis regeln ihre Probleme mittels Mediation Juni 29, 2009
    Das ist der Meldung in der Süddeutschen Zeitung zu entnehmen. Der Liga-Verband der Handball-Bundesligisten HBL demonstrierte bei seiner jüngsten Versammlung Geschlossenheit. Dem Bericht in der SZ ist zu entnehmen, dass der mit Spannung erwartete Tagesordnungspunkt zur Abwahl des Präsidenten nach einer Mediation abgesetzt werden konnte. Die Mediation war vom […]
    rhgsig

 

Juli 2007
M D M D F S S
« Jun   Aug »
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
3031